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Wir dürfen unsere Möbel nur an hilfebedürftige Menschen i.S.d. §§ 51 ff 51 AO verkaufen. Ihr Einkommen darf daher nicht mehr als das 3-fache des Regelsatzes überschreiten. Vom Finanzamt sind wir verpflichtet in jedem Fall Ihre Berechtigung zu prüfen. Hierfür bringen Sie uns beim Besuch unseres Lagers den Nachweis über die Art Ihres Einkommens mit. Dies ist z.B. Ihr letzter Sozialhilfebescheid, der Leistungsbescheid des Arbeitsamtes, Ihr Studentenausweis, der Rentenausweis oder die letzte Abrechnung Ihres geringes Arbeitseinkommens etc..
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